FAQ’s

Biogas, Produkte, Wechsel, Abrechnung:

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen

01 - Biogas
02 - Produkte
03 - Wechsel
04 - Abrechnung

Sie benötigen weiterführende Beratung? Sprechen Sie uns an - wir helfen Ihnen gerne weiter. Unsere kostenfreie Serviceline: 0800-11 22 999 (Mo-Fr. 8-20 Uhr, Sa. 9-16 Uhr).


01. BIOGAS

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+ Welche Vorteile bietet Biogas gegenüber herkömmlichem Erdgas?
Biogas ist umweltfreundlicher als herkömmliches Erdgas. Wir garantieren in den SAUBER GAS-Produkten einen Biogasanteil von 5 bzw. 10 %. Dieser Biogasanteil ist klimaneutral, da bei der Verbrennung nur so viel CO2 freigesetzt wird, wie die pflanzlichen Ausgangsstoffe bei ihrem Wachstum aufgenommen haben. Erdgas schneidet in der CO2-Bilanz zwar immer noch besser ab als Kohle oder Öl, aber deutlich schlechter als Biogas.

Biogas ist ein besonders nachhaltiges Produkt, denn durch die Biogasgewinnung werden ohnehin anfallende Abfälle in wertvolle Energie umgewandelt. Das schont Ressourcen und spart fossile Brennstoffe, die nur begrenzt zur Verfügung stehen. Außerdem ist die Biogasherstellung ein wichtiger Existenzbeitrag für viele kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe in der Region.

+ Woher kommt das Biogas?
Unser Biogas wird in Biogasanlagen in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern produziert. Das Biogas wird aus biogenen Reststoffen also Stoffen, die keiner weiteren Verwertung zugeführt werden können, hergestellt. Dazu gehören zum Beispiel pflanzliche Reste aus der Landwirtschaft, Inhalte der Biotonne und Grünschnitt. Privatkunden erhalten kein Biogas, das aus eigens dafür angebauten Energiepflanzen (Nawaro) hergestellt wird, da Nawaro-Biogas von Experten als weniger umweltfreundlich eingestuft wird, als Biogas aus organischen Reststoffen. Uns ist es wichtig, dass durch die Biogaserzeugung keine zusätzlichen landwirtschaftlichen Flächen mit Monokulturen oder auf andere, für die Umwelt auf Dauer schädliche Art, genutzt werden.

+ Wie wird das Biogas hergestellt?
Die Ausgangsstoffe werden in einem Fermenter unter Luftabschluss bei Temperaturen zwischen 35 und 55 Grad Celsius vergoren. Bakterien zersetzen die Substrate und ein Gasgemisch mit hohem Methangehalt entsteht. Dieses Rohbiogas wird auf Erdgasqualität aufbereitet und in das Erdgasnetz eingespeist. Es lässt sich dann chemisch nicht mehr vom Erdgas unterscheiden und besitzt die gleiche Qualität.

+ Wie gelangt das Biogas zu mir?

Das aufbereitete Biogas wird in das deutsche Gasnetz eingespeist und mischt sich dort mit dem Erdgas. An der Gasentnahmestelle beim Kunden sind keinerlei technische Umbauten erforderlich. Die Menge des eingespeisten Biogases richtet sich nach dem Verbrauch des Kunden.

+ Wie wird nachgewiesen, dass tatsächlich Biogas beigemischt wurde?
Ein unabhängiger Auditor des TÜV Nord zertifiziert die Produkteigenschaften unseres Biogases. Insbesondere überprüft er, ob die entsprechenden Mengen tatsächlich produziert und ins Erdgasnetz eingespeist worden sind. Beobachtet wird dabei die gesamte Lieferkette von der Erzeugung und Einspeisung bis zur Nutzung.

+ Wer ist bmp greengas?
Wir beziehen unser Biogas von bmp greengas in München. bmp greengas ist ein unabhängiger, bundesweit tätiger Biomethanhändler und seit Ende 2006 im Biomethanhandel aktiv. Mit dem Aufbau einer unabhängigen Handelsplattform bündelt bmp greengas Biomethanmengen von verschiedenen Erzeugern, um diese den Abnehmern, nach Menge und Qualität strukturiert, bereitstellen zu können. Weitere Informationen finden Sie unter www.bmp-greengas.de.

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02. Produkte

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+ Gibt es die SAUBER GAS-Produkte bundesweit?
Wir liefern bundesweit in vielen Städten und großen Gemeinden. Ob Sie in Ihrem Wohnort SAUBER GAS beziehen können, erfahren Sie schnell und einfach über unseren Preis-Check.

Wir wollen unsere Produkte mittelfristig in allen Haushalten deutschlandweit anbieten.
Sollte Ihr Wohnort nicht berücksichtigt sein, können Sie uns gerne über kundenservice@sauberenergie.de eine Nachricht hinterlassen, wenn Sie an unserem Produkt Interesse haben. Wir melden uns bei Ihnen, wenn wir für Ihre Lieferstelle ein attraktives Angebot machen können.

+ Wie hoch ist der Biogasanteil in den SAUBER GAS Bio-Produkten?
Für Privatkunden bieten wir derzeit mit den Produkten SAUBER GAS Bio’5 und SAUBER GAS Bio’10 einen garantierten Biogasanteil von 5 bzw. 10 Prozent an. Dieser Biogasanteil ist klimaneutral, da bei der Verbrennung nur so viel CO2 freigesetzt wird, wie die Ausgangsstoffe zuvor bei ihrer Entstehung der Atmosphäre entzogen haben.

Für Industrie- und Großkunden bieten wir maßgeschneiderte Gasprodukte mit einem Biogasanteil von 5 bis 100 Prozent an. Ziel ist, den Biogasanteil mittelfristig auch in den Produkten für Privatkunden zu erhöhen.

+ Was unterscheidet SAUBER GAS Klima von den Bio-Produkten?
Mit dem Produkt SAUBER GAS Klima liefern wir Ihnen herkömmliches Erdgas ohne Biogasanteil. Allerdings werden die bei der Verbrennung entstehenden CO2-Emissionen durch Klimaschutzprojekte vollständig kompensiert.

+ Welche Klimaschutzprojekte werden gefördert?
Mit den SAUBER GAS Klima-Produkten unsterstützen Sie die Klimaschutzprojekte "Grubengas" in Deutschland, "Windkraft" in Taiwan sowie "Biomasse" in Brasilien. Dabei kooperieren wir mit dem führenden Emissionshandelsspezialisten First Climate.  Weitere Informationen zu den Projekten finden Sie hier.

+ Was bedeutet Fix und Flex?
Für Privatkunden bieten wir die Produkte SAUBER GAS Bio’5, Bio’10 und Klima jeweils in den Tarifen Fix und Flex an. Im Tarif Flex erhalten Sie die volle Flexibilität, profitieren von aktuell niedrigen Gaspreisen und können kurzfristig innerhalb von einem Monat den Vertrag auflösen. Mit dem Tarif Fix profitieren Sie dagegen von einer Preisgarantie von mindestens 12 bzw. 24 Monaten. Damit sind Ihre Energiekosten im Tarif Fix planbar und bleiben während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert.

+ Gibt es SAUBER GAS Fix und Flex auch für Kunden oberhalb von 300.000 kWh Jahresverbrauch?
Die Tarife Fix und Flex sind speziell für unsere Privatkunden vorgesehen. Bei einen jährlichen Gasbedarf von mindestens 300.000 kWh unterbreiten wir Ihnen auf der Basis unserer Produkte SAUBER GAS Big’Bio und SAUBER GAS Big’Klima gerne ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot. Bei Interesse nutzen Sie bitte unsere Online-Direkt-Anfrage. Unsere Kundenbetreuer werden sich umgehend bei Ihnen melden.

+ Wie ist die Vertragslaufzeit?
Im Tarif Flex erhalten Sie volle Flexibilität bei vierwöchiger Vertragslaufzeit. Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung stets nur zum Monatsende möglich ist und aus verfahrenstechnischen Gründen einer Vorlaufsfrist von 6 Wochen zum Monatsende bedarf.

Im Tarif Fix12 beträgt die Vertragslaufzeit je nach Lieferbeginn mindestens 12 Monate, im Tarif Fix24 mindestens 24 Monate.

+ Gibt es eine Preisgarantie für die Vertragslaufzeit?
Im Tarif Flex gibt es keine dauerhaft fixierten Preise. Das heißt, immer nah am Markt profitieren Sie von Preissenkungen, aber auch Erhöhungen sind nicht ausgeschlossen. Preisänderungen teilen wir Ihnen rechtzeitig mit einer Vorlaufzeit von mindestens 6 Wochen mit.

Im Tarif Fix gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis für die gesamte Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten (Fix12) bzw. 24 Monaten (Fix24).

+ Wann werden die Preise angepasst?
Im Tarif Flex orientieren sich die Preise an unseren aktuellen Beschaffungskonditionen. Spätestens 6 Wochen vor einer Preisanpassung informieren wir Sie über die neuen Preise.

Im Tarif Fix bieten wir Ihnen spätestens 6 Wochen vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten (Fix12) bzw. 24 Monaten (Fix24) die Konditionen für eine Fortsetzung des Vertrages an. Sie können dann ganz in Ruhe prüfen, ob Sie sich weiterhin für das umweltfreundliche SAUBER GAS entscheiden wollen.

+ Wie sind die Kündigungsfristen?
Im Tarif Flex beträgt die Kündigungsfrist bei einer Preisanpassung 1 Monat zum Monatsende. Wollen Sie Ihren Vertrag mit SAUBER ENERGIE unabhängig von einer Preisanpassung auflösen, bitten wir um Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende.

Im Tarif Fix beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich der Vertrag um 12 Monate (Fix12) bzw. 24 Monate (Fix24), bei gleicher Kündigungsfrist.

+ Warum sind die SAUBER GAS-Produkte trotz Biogasanteil so günstig?
Da es sich bei SAUBER GAS um reine Online-Produkte handelt, sind unsere Organisation und alle Prozesse schlank. Den daraus resultierenden Kostenvorteil geben wir gerne an Sie weiter.

+ Wer ist mein Ansprechpartner bei Problemen?
Bitte schreiben Sie uns eine Nachricht über das Formular im Online-Portal. Außerdem erreichen Sie unsere Service-Mitarbeiter montags bis freitags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr sowie samstags von 9 bis 16 Uhr über unsere kostenfreie Serviceline 08 00 - 11 22 999. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

+ Wer ist die SE SAUBER ENERGIE GmbH & Co. KG?
Die SAUBER ENERGIE ist eine Vertriebsgesellschaft, die von sechs Regionalversorgern aus Hessen und NRW gegründet wurde, um nachhaltige Energieprodukte bundesweit anzubieten. Damit stehen wir auf dem sicheren Fundament folgender traditionsreicher Versorger mit einer Menge Energie-Know-how: rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft, Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG, medl GmbH, MAINGAU Energie GmbH, BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH, Siegener Versorgungsbetriebe GmbH.

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03. Wechsel

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+ Ich möchte zu SAUBER ENERGIE wechseln. Was muss ich tun?
Der Wechsel zur SAUBER ENERGIE ist für Sie denkbar einfach. Gehen Sie hier auf unsere Online-Bestellseite. In drei Schritten kommen Sie so zu unseren umweltfreundlichen Gasprodukten:

  • 1. SAUBER GAS-Preis berechnen
  • 2. Kontaktdaten eingeben
  • 3. Abschicken und fertig

Sollte es dennoch Probleme geben, wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater über die kostenfreie Serviceline 08 00 – 11 22 999 (Mo.-Fr. 8-20 Uhr,  Sa. 9-16 Uhr). Wir helfen Ihnen gerne weiter.

+ Was kostet der Wechsel?


Der Wechsel ist für Sie kostenlos.


+ Wie schnell kann ich SAUBER GAS beziehen?
Der frühestmögliche Lieferbeginn hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie an Ihrer Lieferstelle bereits von einem anderen Anbieter versorgt werden, können Sie nach den gesetzlichen Vorgaben und aus verfahrenstechnischen Gründen, frühestens zum übernächsten Monatsersten von SAUBER ENERGIE versorgt werden. Möglicherweise haben Sie bereits einen Sondervertrag mit Ihrem Versorger abgeschlossen und somit eine längere Vertragslaufzeit vereinbart. Dann ist der Wechsel erst zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Es sei denn, Ihr bisheriger Versorger ändert die Preise. In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu SAUBER ENERGIE wechseln. Nach einem Umzug können Sie bei rechtzeitigem Vertragsschluss sogar rückwirkend zum Einzugstermin von den SAUBER GAS-Vorteilen profitieren.

+ Kann ich aus einem bestehenden Vertrag wechseln?
Wenn Sie einen Vertrag mit einer längeren Laufzeit abgeschlossen haben, können Sie unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist zum Vertragsende wechseln. Wenn Ihr Vertrag keine Mindestlaufzeit hat oder diese bereits beendet ist, können Sie sofort zu SAUBER GAS wechseln. Bei Preisanpassungen Ihres bisherigen Gaslieferanten haben Sie immer ein Sonderkündigungsrecht. Bitte berücksichtigen Sie, dass ein Wechsel des Erdgaslieferanten nur zum Monatsersten möglich ist und aus verfahrenstechnischen Gründen mindestens einen Monat Vorlauf benötigt.

+ Ich habe noch kein Erdgas, möchte aber umstellen?
Wenn noch kein Erdgasnetzanschluss in Ihrem Haus liegt, müssen Sie zunächst beim örtlichen Gasnetzbetreiber einen Erdgasnetzanschluss beantragen. Den Vertrag zur Gaslieferung können Sie nach Herstellung des Anschlusses direkt mit uns abschließen und schon vom ersten Tag an mit SAUBER GAS die Umwelt schonen und Kosten sparen.

+ Muss ich mich bei meinem alten Versorger abmelden?
Nein. Das erledigen wir alles für Sie. Sie müssen uns dazu Ihren bisherigen Versorger und Ihre Kundennummer auf dem Auftrag angeben. Dann kümmern wir uns für Sie um die Abmeldung.

+ Müssen zusätzliche Verträge mit dem bisherigen Lieferanten oder dem örtlichen Netzbetreiber geschlossen werden?
Durch den Wechsel zu SAUBER GAS müssen Sie keine weiteren Verträge abschließen. Die gesamte Abwicklung mit Ihrem bisherigen Gaslieferanten und dem örtlichen Netzbetreiber wird durch uns erledigt.

+ Können Mieter ebenfalls zu SAUBER GAS wechseln?
Auch als Mieter einer Wohnung mit Gas-Etagenheizung oder eines Hauses mit Gasheizung können Sie selbstverständlich jederzeit zu SAUBER GAS wechseln.

Sie wohnen in einem Mehrfamilienhaus und ärgern sich über steigende Heizkostenabrechnungen? Sprechen Sie Ihren Vermieter an und empfehlen Sie ihm den Wechsel zu SAUBER GAS.

+ Worauf muss ich beim Wechsel im Online-Portal achten?

Sie werden durch den Anmeldevorgang geleitet. Am einfachsten gelingt dies, wenn Sie sich für den Lieferantenwechsel Ihre letzte Jahresverbrauchsabrechnung zur Hand nehmen. Dort sind die wichtigsten Daten verzeichnet. Um den Lieferantenwechsel erfolgreich durchführen zu können, sind einige Angaben verpflichtend auszufüllen. Nur so können wir eine schnelle Abwicklung zum gewünschten Termin garantieren.

+ Ich kann den Vertrag online nicht abschließen. Es treten Fehler auf.
Bitte wenden Sie sich an unsere Kundenberater über die kostenfreie Serviceline 08 00 – 11 22 999 (Mo.-Fr. 8-20 Uhr,  Sa. 9-16 Uhr). Wir helfen Ihnen gerne weiter.

+ Benötige ich einen neuen Gaszähler?


Nein, ein neuer Gaszähler wird nicht benötigt.


+ Ist die Erdgasversorgung nach dem Wechsel genau so sicher?
Durch den Wechsel zu SAUBER GAS ändert sich an der Technik nichts. Ihre Gasversorgung bleibt genauso sicher und zuverlässig wie zuvor.

+ An wen wende ich mich, falls Probleme mit dem Zähler oder der Zuleitung (z. B. Gasgeruch) auftreten?
Der örtliche Netzbetreiber ist hierfür der zuständige Ansprechpartner.

+ Wo finde ich meine Gaszählernummer?
Diese Nummer befindet sich auf dem Gaszähler und auf der letzten Jahresverbrauchsabrechnung.

+ Muss an meiner Heizung etwas neu eingestellt bzw. verändert werden?
Nein. Die Einstellung der Heizung steht in keinem Zusammenhang mit dem Wechsel zu SAUBER GAS.

+ Ich besitze zurzeit eine Ölheizung und würde gerne umstellen?
Für die Umstellung von Öl auf Gas muss ein Erdgasnetzanschluss vorhanden sein. Diesen beantragen Sie beim örtlichen Netzbetreiber. Wenn Sie den Anschluss beauftragen, können Sie gerne zeitgleich einen Liefervertrag mit uns abschließen.

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04. Abrechnung

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+ Wie funktioniert die Abrechnung?
Die im Abrechnungszeitraum bezogene Menge wird mit dem Arbeitspreis multipliziert. Außerdem wird unabhängig von Ihrem Verbrauch ein monatlicher Grundpreis erhoben. Der Rechnungsbetrag setzt sich also aus Arbeits- und Grundpreis zusammen, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die von Ihnen geleisteten Abschläge werden Ihnen in der Abrechnung gutgeschrieben. Anschließend wird Ihr Guthaben oder unsere Restforderung über Ihr Bankkonto verrechnet.

+ Wann erfolgt die Jahresverbrauchsabrechnung?
Am Ende des Abrechnungsjahres (i.d.R. nach 12 Monaten) wird eine Jahresverbrauchsabrechnung erstellt.

+ Was bedeuten die Angaben auf meiner Rechnung im Detail?
Kundendaten, Kilowattstunden, Verbrauchszeiträume: Wir wollen Sie mit Ihrer Jahresabrechnung umfangreich informieren - und das möglichst transparent und übersichtlich. Benötigen Sie darüberhinaus noch Hilfe im Detail? Kein Problem: Alle Angaben finden Sie hier leicht verständlich erklärt.   

+ Wie werden die Abschlagszahlungen ermittelt?
Die Höhe der Abschlagszahlungen wird anhand Ihres voraussichtlichen Jahresverbrauchs ermittelt. Die monatlichen Abschläge nennen wir Ihnen in der Auftragsbestätigung. Während der Vertragslaufzeit ändert sich der Abschlag nur, wenn sich Ihr Energiebedarf geändert hat.

+ Wie erfolgt die Zahlung?

Einfach und bequem per Lastschriftverfahren. Auf diesem Weg können wir Ihnen auch Guthaben aus der Jahresverbrauchsabrechnung einfach und schnell auszahlen. Alternativ bieten wir Ihnen auch die Banküberweisung an.

+ Bekomme ich meine Rechnung weiterhin per Post oder gibt es eine Online-Rechnung?
Sie bekommen Ihre Rechnung ganz bequem und schnell online an Ihre E-Mail-Adresse geschickt. Unseren Gewerbekunden, die aus steuerlichen Gründen eine Rechnung in Papierform benötigen, übersenden wir die Rechnung auf Nachfrage auch per Post.


+ Bekomme ich eine Endabrechnung von meinem bisherigen Versorgungsunternehmen?
Nach dem Wechsel zu SAUBER GAS, erstellt Ihnen der bisherige Lieferant eine Schlussabrechnung. Hierfür ist der Zählerstand zum Datum des Wechsels zu SAUBER GAS erforderlich. Sie werden vermutlich von Ihrem bisherigen Gaslieferanten eine Aufforderung zur Ablesung des Zählerstands erhalten.

+ Muss ich meine Zählerstände selbst ablesen?
Ja, die Selbstablesung spart Ihnen und uns erheblichen Aufwand. Die Kostenvorteile können wir an Sie weitergeben. An die Ablesung erinnern wir Sie rechtzeitig per E-Mail oder Ablesekarte.